In der Regel gehen die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung vom Bruttogehalt des Mitarbeiters ab (sogenannte Entgeltumwandlung). Auch als Arbeitgeber können Sie Ihren Beitrag leisten – allein oder gemeinsam mit Ihren Angestellten.
Am besten bieten Sie Ihren Angestellten aktiv eine betriebliche Altersversorgung an. So beeinflussen Sie die Wahl des Durchführungsweges und bestimmen neben dem Leistungsumfang auch, wie viel Lohnnebenkosten Sie sparen. Gerne unterstützt Sie Ihr Berater bei der Einführung.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck von den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.
Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Berater, welches Vorsorgemodell am besten passt. Auch für Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kommen grundsätzlich alle aufgeführten Durchführungswege infrage.
Bei der Direktversicherung schließen Sie als Arbeitgeber für Ihren Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. So erfüllen Sie den Rechtsanspruch Ihres Arbeitnehmers, Teile des Gehaltes in Vorsorgebeiträge umzuwandeln. Auch als Arbeitgeber können Sie finanzielle Beiträge leisten – und als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Weitere Argumente für die Direktversicherung:
Träger ist ein Lebensversicherer der Sparkassen-Finanzgruppe.