In der Regel gehen die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung vom Bruttogehalt des Mitarbeiters ab (sogenannte Entgeltumwandlung). Auch als Arbeitgeber können Sie Ihren Beitrag leisten – allein oder gemeinsam mit Ihren Angestellten.
Am besten bieten Sie Ihren Angestellten aktiv eine betriebliche Altersversorgung an. So beeinflussen Sie die Wahl des Durchführungsweges und bestimmen neben dem Leistungsumfang auch, wie viel Lohnnebenkosten Sie sparen. Gerne unterstützt Sie Ihr Berater bei der Einführung.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck von den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.
Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Berater, welches Vorsorgemodell am besten passt. Auch für Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kommen grundsätzlich alle aufgeführten Durchführungswege infrage.
Die Unterstützungskasse der Sparkassen-Finanzgruppe ist rechtlich selbstständig und sagt Ihren Angestellten Versorgungsleistungen zu. Die Beiträge leisten Sie oder Ihre Mitarbeiter. In beiden Fällen führen Sie als Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse ab.
Die Unterstützungskasse erfüllt die Zusagen an Ihre Mitarbeiter. Die Entgeltumwandlung ist während der Ansparzeit für Ihre Angestellten steuerfrei. Es gibt kaum Einschränkungen bei der Höhe der Beträge.
Als Arbeitgeber sparen Sie Lohnnebenkosten: Beiträge durch Entgeltumwandlung sind innerhalb bestimmter Grenzen sozialversicherungsfrei – arbeitgeberfinanzierte Beiträge gar in unbegrenzter Höhe.