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Regionale Förderung

Ihr Vertrauen ist unsere Stärke.

Die Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen, Kommunen und Bildungseinrichtungen hat für uns als Sparkasse einen hohen Stellenwert.

Regionale Förderung

Ihr Vertrauen ist unsere Stärke.

Die Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen, Kommunen und Bildungseinrichtungen hat für uns als Sparkasse einen hohen Stellenwert.

Regionales Engagement
  • Ein solides Geschäftsergebnis, langfristige Kundenbeziehungen und verlässliche Partner sind Voraussetzung für den unternehmerischen Erfolg der Kreissparkasse Bautzen und damit auch für ihr gesellschaftliches Engagement in der Region.
  • Die Förderung sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten ist vielfältig. Zahlreiche Projekte und Initiativen sind nur mit finanzieller Unterstützung möglich.
  • Die Kreissparkasse Bautzen ist in der Region einer der großen Förderer von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen. Ihre besondere Aufmerksamkeit gilt der Kinder- und Jugendförderung.
  • Die Kreissparkasse Bautzen hat ein großes Interesse an der wirtschaftlichen, aber auch sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung des Landkreises und der Region. Durch ihren betriebswirtschaftlichen Erfolg erwirtschaftet die Sparkasse die Mittel, die sie für Förderzwecke zur Verfügung stellen kann.
Spenden

Grundsätze zur Förderung in Form einer Spende

Definition

  • Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Leistungen in Geld- oder Geldesform (Sachspende). Unentgeltliche Leistung bedeutet, dass keine konkreten Gegenleistungen erbracht werden. Die Verwendung muss gemeinnützig sein.

WER ist antragsberechtigt?

  • Alle gemeinnützigen Vereine, Einrichtungen und Institutionen sowie alle Kommunen im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Bautzen können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung an die Sparkasse stellen. Empfänger einer Geldspende müssen berechtigt sein, Spendenquittungen auszustellen.

WAS ist förderfähig?

  • Förderfähig sind alle gemeinnützigen Zwecke aus den Bereichen:
    - Bildung
    - Infrastruktur- und Wirtschaftsförderung
    - Kultur
    - Soziales
    - Sport
    - Umwelt
    - Wissenschaft und Forschung

    Schwerpunktmäßig werden dabei Vorhaben und Projekte aus dem Kinder- und Jugendbereich unterstützt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen für eine Spende

  • Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Geförderte aktive Geschäftsbeziehungen zur Kreissparkasse Bautzen pflegt oder glaubhaft seine Absicht dafür bekundet.
  • Ein formgerechter Spendenantrag hat zu erfolgen. Diesen können Sie bequem über unser Online-Formular stellen.
  • Dem Antrag sind beizufügen: Finanzierungsplan (ggfs. Nutzenkonzept), der Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt), kurze Beschreibung des Vorhabens.
Sponsoring

Grundsätze für die Beantragung von Sponsoring

Definition

  • Sponsoring bedeutet die Bereitstellung von Geld-, Sachmitteln oder Dienstleistungen zur Förderung von Personen, Gruppen, Vereinen oder Organisationen. Im Unterschied zur Spende werden vom Sponsor konkrete Gegenleistungen des Begünstigten erwartet und festgelegt. Basis dafür bilden konkrete vertragliche Regelungen zwischen den beteiligten Partnern.

WER ist antragsberechtigt?

  • Jede juristische Person kann, unter Beachtung der Voraussetzungen für ein Sponsoring, einen entsprechenden Förderantrag stellen.

WAS ist förderfähig?

  • Förderfähig sind Projekte/Vorhaben und Veranstaltungen aus den Bereichen:
    - Bildung
    - Infrastruktur- und Wirtschaftsförderung
    - Kultur
    - Soziales
    - Sport
    - Umwelt
    - Wissenschaft und Forschung

    Schwerpunktmäßig werden dabei Vorhaben und Projekte aus dem Kinder- und Jugendbereich unterstützt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen für ein Sponsoring

  • Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Gesponserte aktive Geschäftsbeziehungen zur Kreissparkasse Bautzen pflegt oder glaubhaft seine Absicht dafür bekundet.
  • Das Förderprojekt muss von allgemeinem Interesse sein und regionale oder überregionale Bedeutung haben.
  • Nachhaltigkeit, Kontinuität, Nutzen für die Region und die Menschen sowie ein gemeinschaftliches Interesse beider Sponsoringpartner sind Voraussetzung für einen Vertragsabschluss.
  • Eine Garantie auf Branchenexklusivität im Bereich der Finanzdienstleistungen, des Versicherungswesens, des Bausparens und der Investmentfondsanlage muss grundsätzlich gewährleistet werden.
  • Der formgerechte Sponsoringantrag hat vor Projekt- bzw. Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Diesen können Sie bequem über unser Online-Formular stellen.
  • Jeder Sponsoringvertrag bedarf der Schriftform.
  • Jedem Sponsoringantrag sind eine ausführliche Projektbeschreibung sowie eine oder mehrere Leistungsangebote des Gesponserten (gestaffelt nach Umfang und genau definierten Leistungen sowie der dafür erwarteten Sponsoringsumme) beizufügen.
  • Die geplante finanzielle Absicherung des zur Förderung beantragten Projektes/Vorhabens ist durch Ergänzung eines Finanzierungsplanes (ggfs. mit Nutzenkonzept) zu belegen. Dieser gilt als zwingender Bestandteil des Antrages.
Kontakt

Spenden und Sponsoring

Simone Bär

Telefon: 03591 356-6102
simone.baer@ksk-bautzen.de

Anschrift:
Kreissparkasse Bautzen

Öffentlichkeitsarbeit
Kornmarkt 1
02625 Bautzen

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