Stiftungszweck
Die "Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen" fördert regionales, gesellschaftliches Engagement.
Was wird gefördert?
Zweck der Stiftungen ist die Förderung und Unterstützung von Kunst und Kultur, Bildung, Sozialem, Wissenschaft und Völkerverständigung sowie Religion und Sport. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht u.a. durch:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht nicht.
Satzung der Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen
Grundlage jeder Stiftung ist ihre Satzung. In der Stiftungssatzung werden vom Stifter/Stifterin die Rechtsform, Stiftungszwecke, die finanzielle und personelle Ausstattung, Begünstigte, Stiftungsart, die Gremien der Stiftung usw. festgelegt.
Bedingungen für die Vergabe von Fördermitteln
Grundlage der Förderrichtlinien bilden die Stiftungszwecke nach § 2 der Satzung der Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen.
Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen
Stiftungsvorstand
Stiftungsrat:
Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand in allen Fragen der Stiftung. Er erlässt Förderrichtlinien für die Erfüllung des Stiftungszwecks und entscheidet über Förderprojekte ab 20.000 Euro.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Grundsatz:
Alle Institutionen und Vereine, deren Wirken auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet ist, können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung aus Stiftungsmitteln ist die formgerechte Antragstellung. Dazu gehört eine klare Definition und Dokumentation des zu fördernden Vorhabens, u. a. Inhalt, Zeitrahmen, die Vorlage eines Finanzierungsplanes sowie die Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides (Nachweis der Gemeinnützigkeit). Den Förderantrag können Sie bequem online stellen.
Geschäftsführung
Telefon: 03591 356-6102
simone.baer@ksk-bautzen.de
Anschrift der Sparkassen-Stiftung:
Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen
Kornmarkt 1
02625 Bautzen