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Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen

Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen

Mit unserer Stiftung leisten wir einen zusätzlichen Beitrag für soziale und gemeinnützige Belange.

Stiftungszweck

Stiftungszweck

Die "Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen" fördert regionales, gesellschaftliches Engagement.

  • Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bautzen fördert die "Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen" satzungsgemäß ausschließlich gemeinnützige steuerbegünstigte Zwecke. Ziel ist die breite Unterstützung des gesellschaftlichen Engagements.
  • Da das Stiftungsvermögen im Landkreis Bautzen erwirtschaftet wurde, entspricht es dem ausdrücklichen Wunsch der Kreissparkasse Bautzen als Stifterin, dass die Förderung und Unterstützung durch die Stiftung auf Dauer ausschließlich solchen Projekten und Einrichtungen zu Gute kommt, die im Wirkungskreis der Kreissparkasse Bautzen angesiedelt sind.

Was wird gefördert?

Zweck der Stiftungen ist die Förderung und Unterstützung von Kunst und Kultur, Bildung, Sozialem, Wissenschaft und Völkerverständigung sowie Religion und Sport. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht u.a. durch:

  • Durchführung und Förderung von Veranstaltungen kultureller Art
  • Förderung und Unterstützung des Sports
  • Förderung von Maßnahmen der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Förderung von Maßnahmen der Denkmal- und Heimatpflege
  • Förderung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege
  • Förderung von Veranstaltungen und Maßnahmen der Altenhilfe und -fürsorge sowie der Jugendpflege und -fürsorge
  • Förderung der Wissenschaft durch Vergabe von Stipendien für wissenschaftliche Studien und Auslobung von Preisen
  • Förderung von Veranstaltungen und Maßnahmen, die der Völkerverständigung dienen
  • Förderung der Kleingärtnerei, der Tierzucht und des traditionellen Brauchtums

Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht nicht.

Satzung/ Richtlinien

Satzung der Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen

Grundlage jeder Stiftung ist ihre Satzung. In der Stiftungssatzung werden vom Stifter/Stifterin die Rechtsform, Stiftungszwecke, die finanzielle und personelle Ausstattung, Begünstigte, Stiftungsart, die Gremien der Stiftung usw. festgelegt.

Bedingungen für die Vergabe von Fördermitteln

Grundlage der Förderrichtlinien bilden die Stiftungszwecke nach § 2 der Satzung der Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen.

Organe

Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen

Stiftungsvorstand

  • Dirk Albers, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Bautzen
  • Gerald Iltgen, Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Bautzen

Stiftungsrat:

  • Landrat Udo Witschas (Stiftungsratsvorsitzender)
  • Christian Schramm (stellv. Stiftungsratsvorsitzender)
  • Vinzenz Baberschke
  • Rainer Strehle
  • Dr. Peter-Paul Straube

Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand in allen Fragen der Stiftung. Er erlässt Förderrichtlinien für die Erfüllung des Stiftungszwecks und entscheidet über Förderprojekte ab 20.000 Euro.

Beantragung

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Grundsatz:
Alle Institutionen und Vereine, deren Wirken auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet ist, können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung aus Stiftungsmitteln ist die formgerechte Antragstellung. Dazu gehört eine klare Definition und Dokumentation des zu fördernden Vorhabens, u. a. Inhalt, Zeitrahmen, die Vorlage eines Finanzierungsplanes sowie die Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides (Nachweis der Gemeinnützigkeit). Den Förderantrag können Sie bequem online stellen.

Bild von Simone Wagner

Geschäftsführung

Simone Bär

Telefon: 03591 356-6102
simone.baer@ksk-bautzen.de

Anschrift der Sparkassen-Stiftung:
Sparkassen-Stiftung für den Landkreis Bautzen

Kornmarkt 1
02625 Bautzen

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